Freie Wohnplätze im Huus Rägeboge

Aktuell sind zwei freie Wohnplätze vorhanden.

Trägerschaft Huus Rägeboge

Der Verein Arche Wattenwil wird durch einen ehrenamtlichen Vorstand mit vier Personen geleitet.

 

Unser Vorstand

  • Gabriel Schott
    Hausarzt, Wattenwil, Präsident
  • Helene Strahm
    Apothekerin, Spiez, Vizepräsidentin
  • Corina Grossniklaus
    Informatik-Ing., Steffisburg, Sekretärin
  • Josia Reichen
    Konditor/Confiseur, Interlaken, Marketing

Institutionsleitung

Emanuel Berger, Uetendorf

Bauftragte Treuhandstelle

Stauffer Treuhand AG, Interlaken

Eintritt ins Huus Rägeboge

Das Huus Rägeboge bietet erwachsenen Personen mit psychischer, geistiger und/oder leichter kör­perlicher Beeinträchtigungen betreutes und begleitetes Wohnen, Arbeiten und Leben an. Das Ange­bot richtet sich an Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Eine IV-Rente wird in der Regel vorausgesetzt
Es werden keine Wohnplätze für Personen mit einer grösseren Pflegebedürftigkeit oder einem dominanten Suchtverhalten angeboten.

Wir bieten Wohnraum und stabile, familiäre Strukturen an. Je nach Möglichkeit und Ressourcen der Betroffenen kann dies in einer unserer Wohnungen oder in der Studiowohnung sein. Das Angebot kommt dem Bedürfnis nach selbstständigem Wohnen, begleitetem Arbeiten und familiärer Gemein-schaft nach. Zudem wird die Selbstständigkeit mit den Anforderungen der Gesellschaft gefördert und gefestigt.

Für alle Bewohnenden gilt, unabhängig von Alter, Form und Grad der Selbstständigkeit, dass der Er-haltung sowie der Förderung ihrer Fähigkeiten höchste Priorität eingeräumt wird.

Gleichzeitig haben die Bewohnenden ein hohes Mitbestimmungsrecht. Der gemeinsame Mor¬genstart sowie die wöchentliche Bewohnersitzung bieten die Möglichkeit zum Informationsaustausch. Individuelle Wünsche und Bedürfnisse können eingebracht werden.

Jeder Eintritt in das Huus Rägeboge wird gut geprüft und vorbereitet. Die Neueintretenden sollen will­kommen sein und sich wohlfühlen können. Der Aufnahme gehen Gespräche mit den Angehörigen, vertretungsberechtigten Personen, Behörden und den betroffenen Personen voraus. Vor jedem Ein­tritt führen wir mindestens eine Probewoche durch. Die Auswertung der Gespräche, sowie der Pro­bewoche, ist massgebend für die Entscheidung einer definitiven Aufnahme. Nach dem Eintritt besteht eine Probezeit von drei Monaten.

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